Bereits vor der Gründung der DDR gab die Deutsche Verwaltung des Innern und die Deutsche Verwaltung für Volksbildung die Verordnung zur „Überführung der Volkskunstgruppen und volksbildenden Vereine in die demokratischen Massenorganisationen“ und Gründung der Zentralstelle für Volkskunst heraus. Die Verordnung trat mit dem 1.1.1949 in Kraft. Die Überführung war bis zum 30.4.1949 abzuschließen und die Vereine aus dem Vereinsregister zu löschen.

Radebeul, 13.1.2020